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BVerwG, 01.10.1984 - 1 B 119.84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurücktreten des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) hinter die unverschuldete geringfügige formelle Fristüberschreitung - Rechtsgrundsätzliche Abgrenzung zwischen dem Vollstreckungsverfahren nach § 172 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und einem neuen ...
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 07.12.1983 - Bf V 42/83
- BVerwG, 01.10.1984 - 1 B 119.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1984 - 1 B 119.84
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann daher nur angenommen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß das Vorbringen eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. z.B. BVerfGE 47, 182 [187 f.] mit Nachweisen). - BVerwG, 18.12.1969 - I C 5.69
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis - …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1984 - 1 B 119.84
Zum einen hat die Klägerin auch gegenüber dem neuen Ablehnungsbescheid der Beklagten im Hinblick auf § 21 Abs. 3 AuslG ein Rechtsschutzinteresse an dessen gerichtlicher Aufhebung (vgl. BVerwGE 34, 325 [329]), dem im Verfahren nach § 172 nicht angemessen entsprochen werden könnte.