Rechtsprechung
   BVerwG, 01.10.1984 - 1 B 119.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,8132
BVerwG, 01.10.1984 - 1 B 119.84 (https://dejure.org/1984,8132)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1984 - 1 B 119.84 (https://dejure.org/1984,8132)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1984 - 1 B 119.84 (https://dejure.org/1984,8132)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,8132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurücktreten des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) hinter die unverschuldete geringfügige formelle Fristüberschreitung - Rechtsgrundsätzliche Abgrenzung zwischen dem Vollstreckungsverfahren nach § 172 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und einem neuen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1984 - 1 B 119.84
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann daher nur angenommen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß das Vorbringen eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. z.B. BVerfGE 47, 182 [187 f.] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 18.12.1969 - I C 5.69

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1984 - 1 B 119.84
    Zum einen hat die Klägerin auch gegenüber dem neuen Ablehnungsbescheid der Beklagten im Hinblick auf § 21 Abs. 3 AuslG ein Rechtsschutzinteresse an dessen gerichtlicher Aufhebung (vgl. BVerwGE 34, 325 [329]), dem im Verfahren nach § 172 nicht angemessen entsprochen werden könnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht